Dirk Lickschat

JTL Wawi Steuern einstellen

Um in der JTL Wawi die Steuern richtig einstellen zu können, bedarf es einiger Einstellungen. Aufgrund der ganzen Einstellungsmöglichkeiten, kann die Steuerverwaltung der JTL Wawi kann ganz schön komplex sein. Muss es aber nicht. Zu unterscheiden sind “normale Fälle”, beispielsweise eine Versandabwicklung in Deutschland auf der anderen Seite Berücksichtigung alle Versandmöglichkeiten wie z.B. Auslandsversand, Nutzung von internationalen Marktplätzen und anderen steuerrelevanten Szenarien

JTL Wawi - Steuerklassen

Eine Steuerklasse in JTL ist die namentliche Bezeichnung der Steuersätze. Anhand der folgenden Beispiele werden die gängigen Steuerklassen in Deutschland genannt. Herunter fallen:

  • normaler Steuersatz = 19 % MwSt. (alle gänigen Waren)
  • ermäßigter Steuersatz = 7 % (z.B. Bücher, Lebensmittel)
  • steuerfrei = 0 % Steuer, ohne Steuer (besondere Leistungen wie Versicherungen, Kreditvermittlungen)

 

Mit den hier genannten Steuerklassen, sollte man in einem Standard-Szenario in Deutschland gut zurechtkommen.

JTL Wawi - Steuerklassen anlegen

Admin > Steuern > Steuerklassen | Anlegen (Button) | Steuersatztyp zuweisen (bei Bedarf)

JTL Wawi Steuerklasse anlegen

Der Steuertyp kann noch einmal benannt werden. Dies kann später beim Zuweisen von Steuerklassen in anderen Ländern interessant sein. Unter Standard wählen Sie die gewöhnliche Steuer in Ihrem Land aus und legen noch fest, ob die ausgewählte Steuerklasse auch in allen Steuerzonen vorkommen soll.

JTL Wawi - Steuerschlüssel zuweisen

Achtung: Steuerschlüssel nur anlegen, wenn eine Weiterverarbeitung in externen Finanzbuchhaltungssystem stattfindet.

Admin > Steuern > Steuerschlüssel

JTL Steuerschlüssel anlegen

Die Einstellungsmöglichkeiten wie Name, Buchungskonto oder Skonto-Konto-Bezeichnung bekommen Sie in der Regel von Ihrem Buchhaltungsprogramm, Ihrem Buchhalter oder Ihrer Steuerberatung die sich auf die Rahmenkonten im SKR03 und SKR04 beziehen. 

JTL Wawi - Steuerklassen zuweisen

Die grundlegenden Steuereinstellungen sind vorgenommen. Nun müssen die Steuerklassen den Artikeln zugeordnet werden.

Artikel > Artikel auswählen > Artikelstammdaten > Steuerklassen oben links

JTL Artikel Steuerklasse

Die Zuweisung kann über die Steuerklasse im Artikel sehr einfach vorgenommen werden. Sollte es sich um sehr viele Artikel handeln, so kann die Steuerklasse auch mit der JTL Ameise vorgeommen werden.

JTL Ameise Import
JTL Ameise Import

JTL Wawi - Steuervalidierung

Es kann gut vorkommen, dass Ihnen fehlerhafte Steuereinstellungen gemeldet werden. In der Regel erscheint hier ein gelbes Ausrufzeichen, entweder bei den Steuereinstellungen selbst oder beim Start der JTL Warenwirtschaft. Dies ist zwar nervig und wird oft ignoriert, ist jedoch äußerst Sinnvoll, da sonst die Steuern im gesamten Verkaufsporzess falsch berechnet werden.

JTL Steuerhinweis

Zu Behebung des Programms navigieren Sie zur Steuerverwaltung:

Admin > Steuern > Steuerverwaltung

JTL Steuerhinweis Länder
JTL Steuerhinweis Länder

Hier wählen Sie die Steuerzone aus, an der Änderungen durchgeführt werden sollten. In diesem Fall sind beide Steuerzonen nicht korrekt eingestellt.

Fehler A: Nicht alle Länder wurden auf die Steuerzonen verteilt. Grundsätzlich wird zwischen den EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern unterschieden. Diese müssen zugewiesen werden. Betätigen Sie in der Mitte den Button >bearbeiten< und weisen Sie die entsprechenden Länder der Zone zu. Speichern nicht vergessen.

JTL Steuerzonen Länder

JTL Wawi - Fehlende Steuerklassen / Steuersätze zuweisen

Oft kommt es vor, dass Steuerklassen eingerichtet sind, jedoch die Steuersätze nicht eingegeben wurden, häufiger noch die Steuerschlüssel nicht zugewiesen sind. Ein Fehler der oft nicht gefunden wird. 

JTL Steuersätze Steuerklasse Zuordnung

Die kann man leicht überprüfen – bei allen Spalten sollte ein Wert zugewiesen sein. Natürlich der korrekte Wert. 

Reverse Charge Verfahren

Im normalen Handel trägt der Leistungserbringer auch die Umsatzsteuer und gibt diese an den Leistungsempfänger weiter. Im Reverse Charge Verfahren wird die Steuerlast umgekehrt. In den meisten Fällen erfolgt eine Nettorechnung von anderen EU-Mitgliedstaaten. Ob das in Ihrem Fall zum Tragen kommt, entscheidet im Zweifelsfall der Steuerberater.